Untersuchungen.
In Ergänzung meiner Tätigkeit an der Universitätsklinik für Kardiologie in Innsbruck freue ich mich, Sie in meiner Wahlarztordination zu begrüßen.
Hier können wir ohne Zeitdruck Ihre Herzrhythmusstörungen untersuchen und die weitere Behandlung planen.
Bei der Abklärung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen steht ein ausführliches Gespräch an erster Stelle. Für den ersten Termin in meiner Ordination sollten Sie deshalb circa eine Stunde einplanen.
Ein wesentliches Element der Untersuchungen ist die Aufzeichnung Ihrer Herzrhythmusstörung. Dazu können EKGs direkt in der Praxis aufgezeichnet werden. Wenn notwendig, können auch Langzeit-EKGs mit einer Dauer von bis zu 7 Tage angefertigt werden.
Immer häufiger werden Herzrhythmusstörungen auch von Wearables – wie zum Beispiel von verschiedenen Smartwatches – erkannt. Sehr gerne können wir damit detektierte Herzrhythmusstörungen im Rahmen des Gesprächs besprechen.
Mögliche Behandlungen
Zur Behandlung von Rhythmusstörungen kommen folgende Optionen in Frage:
medikamentöse Therapie
Behandlung mittels Katheterablation zur Verödung des Ursprungs einer Rhythmusstörung
Implantation eines Herzschrittmachers
Implantation eines Defibrillators
Gelegentlich ist auch eine Kombination dieser Behandlungsmöglichkeiten erforderlich.
Gemeinsam finden wir für Sie die beste Option!
Wahlarztpraxis
Unsere Ordination ist eine Wahlarztpraxis. Das bedeutet, dass durch uns erbrachte Leistungen von Ihnen bezahlt werden, Sie die Rechnung jedoch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können. Durch die gesetzliche Krankenkasse wird im Regelfall anschließend ein Teil der Kosten rückerstattet.
Informationen zum Honorar erhalten Sie sehr gerne vor Ort, oder im Rahmen einer telefonischen Anfrage.